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Das Programm IMMISlärm berechnet gemäß der RLS 90 (Richtlinie für den Schallschutz an Straßen, Ausgabe 1990) und der Schall-03 (Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen, Ausgabe 1989) die Schallemissionen und -immissionen (Beurteilungspegel), die durch den Kfz- und Straßenbahnverkehr in Stadtstraßen erzeugt werden.
Bei der Berechnung der Beurteilungspegel wird das Verfahren für "lange, gerade" Fahrstreifen angewendet. In die Berechnung des Emissionspegels werden folgende Einflußgrößen mit einbezogen:
  • durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke und Lkw-Anteile bzw. maßgebende stündliche Verkehrsstärke und Lkw-Anteile getrennt für Tag und Nacht
  • Anzahl der Straßenbahnfahrten für Tag und Nacht
  • mittlere Länge der Straßenbahnen und Anteil der scheibengebremsten Wagen
  • Korrektur für unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten
  • Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen bzw. Gleisarten
  • Zuschläge für Steigung und Gefälle
  • Korrektur für den Einfluß von Einfachreflexion
Bei der Berechnung des Beurteilungspegels (Schallimmission) werden folgende Einflußgrößen berücksichtigt:
  • Zuschläge durch lichtzeichengeregelte Kreuzungen und Einmündungen
  • Berücksichtigung des Abstandes und der Luftabsorption
  • Berücksichtigung der Boden- und Meteorologiedämpfung
  • Berücksichtigung der Mehrfachreflexion bei Straßenschluchten