Das Programm IMMISlärm berechnet gemäß der RLS 90 (Richtlinie für den Schallschutz an Straßen, Ausgabe 1990) und der Schall-03
(Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen, Ausgabe 1989) die Schallemissionen und -immissionen
(Beurteilungspegel), die durch den Kfz- und Straßenbahnverkehr in Stadtstraßen erzeugt werden.
Bei der Berechnung der Beurteilungspegel wird das Verfahren für "lange, gerade" Fahrstreifen angewendet. In die Berechnung des
Emissionspegels werden folgende Einflußgrößen mit einbezogen:
- durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke und Lkw-Anteile bzw. maßgebende stündliche Verkehrsstärke und Lkw-Anteile getrennt für Tag und Nacht
- Anzahl der Straßenbahnfahrten für Tag und Nacht
- mittlere Länge der Straßenbahnen und Anteil der scheibengebremsten Wagen
- Korrektur für unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten
- Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen bzw. Gleisarten
- Zuschläge für Steigung und Gefälle
- Korrektur für den Einfluß von Einfachreflexion
Bei der Berechnung des Beurteilungspegels (Schallimmission) werden folgende Einflußgrößen berücksichtigt:
- Zuschläge durch lichtzeichengeregelte Kreuzungen und Einmündungen
- Berücksichtigung des Abstandes und der Luftabsorption
- Berücksichtigung der Boden- und Meteorologiedämpfung
- Berücksichtigung der Mehrfachreflexion bei Straßenschluchten
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